Wärmepumpen-Förderung 2026:
Zuschüsse nach der BEG-Reform
Wer 2026 eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, kann einen Zuschuss von bis zu 80 % erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten im Zuge der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Förderbedingungen. Während die Grundförderung bestehen bleibt, wird der Einkommensbonus künftig gestaffelt. Gleichzeitig entfallen einzelne bisherige Boni.
Welche Förderung für Sie relevant ist, hängt insbesondere davon ab, ob Sie eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude installieren oder einen Neubau planen.
Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung 2026
- Grundförderung: 30 % für Wärmepumpen im Bestand
- Maximale Förderung: bis zu 80 %, maximal 22.400 € Zuschuss je Wohneinheit
- Neu seit 21.07.2026: gestaffelter Einkommensbonus bis 40 %, Wegfall des Effizienzbonus und Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 %
- Förderfähige Kosten: maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit
- Neubau: Förderung separat über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) und nicht über die BEG
Entscheidend für die Förderung:
Bestandsgebäude oder Neubau?
Ob die staatliche Unterstützung als direkter Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit erfolgt, richtet sich danach, ob Sie eine bestehende Heizungsanlage ersetzen oder neu bauen. Beide Vorhaben werden gefördert, allerdings über unterschiedliche Programme.
- Heizungstausch im Bestand:
Für den Austausch einer bestehenden Heizung erhalten Sie über die BEG einen direkten, von der KfW abgewickelten Zuschuss. Hier gelten die Änderungen der Reform vom 21. Juli 2026. - Neubau:
Für die Wärmepumpe selbst gibt es keinen direkten Zuschuss. Die Förderung erfolgt stattdessen über einen zinsverbilligten Kredit im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN). Die BEG-Reform betrifft diesen Bereich daher nicht.
Das erfahren Sie hier:
Bis zu 22.400 € Zuschuss für Ihre Wärmepumpe.
Wie viel ist für Sie drin?
Wärmepumpen-Förderung im Bestand:
Was hat sich durch die BEG-Reform geändert?
Für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden gelten seit dem 21. Juli 2026 veränderte Förderbedingungen. Die Grundförderung von 30 % bleibt erhalten. Neu ist die dreistufige Staffelung des Einkommensbonus. Gleichzeitig entfällt der bisherige Effizienzbonus vollständig und der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich von 20 auf 16 %.
Gilt mein bereits gestellter Förderantrag weiterhin?
Bereits zugesagte Förderanträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin die bisherigen Förderbedingungen.
Auch Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden und noch geprüft werden, können unter bestimmten Voraussetzungen nach den bisherigen Bedingungen gefördert werden.
Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten die neuen Förderbedingungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bisher: 30 %
Seit 21.07.2026: 30 % (unverändert)
Einkommensbonus
Bisher: 30 % (einstufig)
Seit 21.07.2026: 40 / 30 / 10 % (gestaffelt)
Klimageschwindigkeits-bonus
Bisher: 20 %
Seit 21.07.2026: 16 %
Effizienzbonus
Bisher: 5 %
Seit 21.07.2026: enfällt
Förderfähige Kosten
(1. Wohneinheit)
Bisher: 30.000 €
Seit 21.07.2026: 28.000 €
Maximaler Zuschuss
(1. Wohneinheit)
Bisher: 21.000 €
Seit 21.07.2026: 22.400 € (bei 80%)
Wie setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen?
Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die miteinander kombiniert werden können – bis zum maximal möglichen Fördersatz von 80 %. Nicht jeder Haushalt erfüllt jedoch die Voraussetzungen für sämtliche Förderbestandteile.
- Grundförderung: 30 % für alle
- Einkommensbonus: bis zu 40 %, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizung
Die Grundförderung für Wärmepumpen: 30 %
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Sie gilt für alle, die eine förderfähige Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installieren.
Die Höhe der Grundförderung ist weder vom Einkommen noch von der Art der bisherigen Heizungsanlage abhängig. Entscheidend ist, dass die neue Wärmepumpe die geltenden Förderkriterien erfüllt.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Wenn Sie eine alte fossile Heizung austauschen, können Sie zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
Auch beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Biomasseheizung kann der Bonus gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die betreffende Wohnung selbst bewohnen und die alte Heizungsanlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Wichtig: Ab Februar 2027 wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Ab August 2028 entfällt er vollständig.
Einkommensbonus und Familienzuschlag: max. 40 %
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus von bis zu 40 % erhalten. Wie hoch der Bonus ausfällt, richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: Je niedriger das Einkommen, desto höher ist die mögliche Förderung.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze für den jeweiligen Bonus einmalig um 10.000 €.
| Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | ohne Kind | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001–40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001–50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001–60.000 € | kein Bonus | 10 % |
| ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Lebt in der selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 €.
Beispiel:
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 € beträgt der Einkommensbonus normalerweise 30 %. Mit mindestens einem minderjährigen Kind kann sich der Bonus auf 40 % erhöhen.
Wie hoch kann die maximale Wärmepumpen-Förderung ausfallen?
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 € beziehungsweise bis zu 40.000 € mit Kind beträgt die maximale Förderung 80 %. Für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 %. Die einzelnen Förderbausteine können bis zur jeweiligen Höchstgrenze miteinander kombiniert werden.
Für die tatsächliche Höhe des Zuschusses sind außerdem die förderfähigen Kosten entscheidend. Bei der ersten Wohneinheit werden maximal 28.000 € berücksichtigt.
Welche Boni sind durch die BEG-Reform weggefallen?
Mit der Reform entfällt der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen von 5 %. Ebenfalls gestrichen wurde der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen.
Für Käufer einer Wärmepumpe bedeutet das: Der zusätzliche Bonus für die Nutzung von Erdreich, Wasser oder natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) wird nicht mehr gewährt. Ab 2028 soll ein natürliches Kältemittel mit einem GWP-Wert bis 150 ohnehin verpflichtend werden.
Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027 geplant
Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen geplant. Damit soll insbesondere die Produktion innerhalb der Europäischen Union gefördert werden.
Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen dadurch weiterhin insgesamt 30 % Grundförderung möglich sein. Bei Wärmepumpen aus Produktion außerhalb der EU soll die Grundförderung dagegen auf 15 % sinken.
Wie soll sich die Wärmepumpen-Förderung bis 2030 entwickeln?
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, die Förderung für Wärmepumpen schrittweise zu reduzieren. Sowohl die Höhe der förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sollen ab Februar 2027 halbjährlich sinken.
Für die erste Wohneinheit ist folgende Entwicklung geplant:
| Ab | Förderfähige Kosten (1. WE) | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| 01.08.2028 | 25.000 € | entfällt |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € | entfällt |
Die zentrale Aussage: Ein früherer Heizungstausch kann die Möglichkeit eröffnen, noch von höheren Fördersätzen zu profitieren.
Welche Wärmepumpen sind förderberechtigt?
Förderfähig sind Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3, die außerdem die vorgeschriebenen Schallgrenzwerte erfüllen und auf der Liste förderfähiger Anlagen des BAFA geführt werden.
Die Jahresarbeitszahl beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetztem Strom und erzeugter Wärme. Eine JAZ von 3 bedeutet beispielsweise, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugt werden.
Wärmepumpen von alpha innotec übertreffen bei fachgerechter Installation und Anwendung die geforderte JAZ von 3. Auch die geltenden Grenzwerte für die Lautstärke werden eingehalten und in vielen Fällen deutlich unterschritten.
Wärmepumpe jetzt installieren oder besser warten?
Auch nach der Reform bleibt die Förderung für Wärmepumpen auf einem hohen Niveau. Gleichzeitig sprechen mehrere Entwicklungen dafür, einen ohnehin geplanten Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben.
- Sinkende Förderung: Ab Februar 2027 soll der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert werden. Auch die maximal förderfähigen Kosten sollen halbjährlich sinken.
- Steigende Kosten für fossile Energien: Der CO₂-Preis steigt weiter. Ab 2027 soll zudem der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS2) greifen, wodurch das Heizen mit Öl und Gas voraussichtlich teurer wird.
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, kann daher von einem früheren Wechsel profitieren.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen?
Neben dem Zuschuss der KfW stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung, die abhängig von den individuellen Voraussetzungen genutzt werden können.
Ergänzungskredit der KfW (358/359)
Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Auszahlung des Zuschusses überbrücken oder Ihren Eigenanteil finanzieren.
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 € gelten besonders günstige Zinskonditionen. Neu ist außerdem, dass ein ausgezahlter Zuschuss nicht mehr zwingend für die Tilgung dieses Kredits eingesetzt werden muss.
Steuerliche Absetzbarkeit
Alternativ zur BEG-Förderung können energetische Sanierungsmaßnahmen noch bis 2029 steuerlich berücksichtigt werden. Absetzbar sind 20 % der Kosten über drei Jahre, bei maximal 200.000 € Kosten je Objekt.
Voraussetzung dafür ist ein mindestens zehn Jahre altes und selbst bewohntes Gebäude. Die steuerliche Förderung kann nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. In der Regel fällt der direkte Zuschuss höher aus.
Kommunale Förderprogramme
Auch Städte und Gemeinden können eigene Förderprogramme anbieten. Diese lassen sich häufig mit staatlichen Förderungen kombinieren. Deshalb lohnt es sich, zusätzlich die Fördermöglichkeiten Ihrer Kommune zu prüfen.
Wärmepumpen-Förderung beantragen:
So funktioniert es
Die Beantragung einer Wärmepumpen-Förderung folgt einem klaren Ablauf. Entscheidend ist, dass der Förderantrag gestellt wird, bevor Fachbetriebe oder Handwerker verbindlich beauftragt werden.
- Fachbetrieb einbinden: Lassen Sie sich ein Angebot erstellen und die geeignete Wärmepumpe für Ihr Gebäude auslegen.
- Bestätigung zum Antrag erstellen lassen: Der Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Förderantrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag bei der KfW ein, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag verbindlich abgeschlossen wird.
- Nachweise einreichen: Nach erfolgtem Einbau werden die erforderlichen Nachweise eingereicht. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
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Fazit:
Wärmepumpen-Förderung bleibt 2026 attraktiv
Trotz der Änderungen durch die BEG-Reform bleibt die staatliche Förderung einer Wärmepumpe auch 2026 attraktiv. Bei einem Heizungstausch im Bestand sind weiterhin bis zu 80 % Zuschuss möglich.
Der neu gestaffelte Einkommensbonus berücksichtigt unterschiedliche Einkommenssituationen stärker. Gleichzeitig sollen der Klimageschwindigkeitsbonus und die maximal förderfähigen Kosten ab 2027 schrittweise sinken. Wer einen Umstieg ohnehin plant, kann sich durch eine frühere Umsetzung höhere Fördersätze sichern.
Für Neubauten gelten andere Bedingungen: Hier erfolgt die staatliche Unterstützung über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) in Form eines zinsgünstigen Kredits.
Unser Experten-Tipp
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