Änderungen der Förderungen seit 01. Januar 2023
- Neue Förderungen und neue Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der KfW.
- Für Einzelmaßnahmen im BEG Förderprogramm bei der Sanierung/Modernisierung – wie dem Einbau einer Wärmepumpe – gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 01. Januar 2023.
Wir haben alle Förderungen im Folgenden einfach und verständlich für Sie aufbereitet:
Förderungen für Wärmepumpen 2023
Kassieren Sie jetzt bis zu 40% staatliche Förderungen für Ihre Wärmepumpe
Eine Fülle von Förderprogrammen der Bundesregierung bringt den Klimaschutz in Deutschland voran und zeigt Ihnen, wie Sie im eigenen Zuhause Energie sparen können. Ob Sie Privatperson, Unternehmen oder eine Kommune sind, JEDER kann zum Klimaschutz beitragen.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für den Einsatz von Wärmepumpen?
Es gibt diverse Möglichkeiten und Sie haben die Wahl zwischen umfassenden Förderprogrammen oder Einzelmaßnahmen. Eine erste Übersicht – bezogen auf Wärmepumpen – haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten und fasst im Wesentlichen folgende einzelne Förderprogramme zusammen:
- CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW
- Das Marktanreizprogramm (MAP), umgesetzt durch das BAFA
- Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), umgesetzt durch das BAFA
- Das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO), umgesetzt durch das BAFA
Wo werden die Förderungen beantragt?
Eine Förderung von Wärmepumpen für den Gebäudebestand – so genannte Einzelmaßnahmen – werden beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt.
Eine Förderung für den Neubau ist bei der KfW möglich.
Keine Angst vor Bürokratie:
Mit unserem Förder-Service machen wir es Ihnen leicht, an Ihre Förderung zu gelangen.
Regionale Förderprogramme
Oftmals greifen zusätzlich regionale Förderprogramme vom Bundesland, der Gemeinde / Kommune usw… Was es in Ihrer Region gibt und ob Sie davon profitieren können, recherchiert der alpha innotec-Förderservice gerne für Sie.
Bestandsgebäude:
Was und wie wird gefördert?
Beim Bestandsgebäude bestehen für Sie zwei Möglichkeiten, die es zu unterscheiden gilt:
1. Austausch Ihrer Heizungsanlage als Einzelmaßnahme (BAFA-Zuschuss)
2. Sanierung Ihres Gebäudes zum Effizienzhaus (Tilgungs-Zuschuss durch KfW)
1. Austausch Ihrer Heizungsanlage als Einzelmaßnahme – bis zu 40%
Die Antragsstellung erfolgt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Ab 01. Januar 2023 werden die bisherigen Fördersätze, Zuschüsse und Boni angepasst:
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Für den Austausch Ihrer alten Heizung (Gas, Öl, Nachtspeicher) durch eine Wärmepumpe erhalten Sie mindestens 25% Förderung.
- Auch für den Austausch Ihrer alten Wärmepumpe durch eine neue Wärmepumpe erhalten Sie mindestens 25% Förderung.
- Ist Ihre bisherige Heizung eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb war, oder eine Ölheizung oder eine Nachtspeicherheizung, erhöht sich die Förderung um 10%.
- Weitere 5% Förderung erhalten Sie, wenn Ihre neue Wärmepumpe eine Erd-Wärmepumpe ist oder eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel.
- Wärmepumpen, die durch ein fossiles Heizsystem unterstützt werden (bivalent) werden mit 25% gefördert.
- Der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird gefördert.
- Wärmepumpen, die als Wärmequelle Raumluft nutzen, sind von der Heizungsförderung ausgeschlossen. Das gilt auch für Warmwasserwärmepumpen.
- Ihre zu ersetzende Heizung muss bis zuletzt in Betrieb gewesen sein.
- Die maximale Höchstgrenze der förderfähigen Kosten sind 60.000 € je Wohneinheit.
- Die Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 muss erreicht werden.
- Etwaige Kosten für notwendige Umfeld-Maßnahmen werden berücksichtigt. Darunter fallen nahezu alle Aufwendungen, die zur Installation der neuen Anlage notwendig sind, z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung. Nicht förderfähig sind Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten.
- Antragsteller, die nicht vorsteuer-abzugsberechtigt sind (idR. Privatpersonen), können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.
Höhe der Förderungen
1. Ältere Gasheizung (mindestens 20 Jahre in Betrieb)
wird ersetzt durch
Luft-Wärmepumpe: 35% bzw. 40%* Förderung
Erd-Wärmepumpe: 40% Förderung
2. Neuere Gasheizung (weniger als 20 Jahre in Betrieb)
wird ersetzt durch
Luft-Wärmepumpe: 25% bzw. 30%* Förderung
Erd-Wärmepumpe: 30% Förderung
3. Ölheizung oder Nachtspeicherheizung
wird ersetzt durch
Luft-Wärmepumpe: 35% bzw. 40%* Förderung
Erd-Wärmepumpe: 40% Förderung
4. Wärmepumpe
wird ersetzt durch
Luft-Wärmepumpe: 25% bzw. 30%* Förderung
Erd-Wärmepumpe: 30% Förderung
*für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel verwenden, z.B. alpha innotec, Modelle LWD/LWDV
Konkretes Förderungs-Beispiel für den Austausch einer Ölheizung:
Ein Zweifamilien-Haus hat eine Öl-Heizung. Diese soll durch eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z.B. LWD/LWDV) ersetzt werden.
Somit können bei Ausnutzung aller Optionen bis zu 120.000 € als förderfähige Höchstgrenze investiert werden.
Also auch der Austausch der alten Heizkörper oder sogar der Einbau einer Fußbodenheizung inkl. dem Rückbau des Bodenbelags werden bezuschusst.
Wenn also eine Komplett-Sanierung ansteht, wird der Einbau einer Wärmepumpe nebst aller Nebenkosten mit 48.000 € als Bar-Zuschuss gefördert.
Richtlinien und Voraussetzungen für die Förderung beim BAFA
Natürlich sind die BAFA-Förderungen an eine Vielzahl von Richtlinien und Voraussetzungen geknüpft.
Diese können wir hier nicht alle im Einzelnen aufführen, da die Anforderungen auch immer wieder geändert und angepasst werden.
Ihr Ansprechpartner für die Förderung ist entweder Ihr Bauunternehmen, Architekt, Gebäude-Energieberater oder auch unser alpha innotec-Förderservice.
2. Sanierung Ihres Gebäudes zum Effizienzhaus
Ein Effizienzhaus ist energiesparendes Gebäude bzw. bezeichnet den energetischen Standard für Wohngebäude. Wenn Sie Ihr bestehendes Haus entsprechend sanieren lassen, erhalten Sie von der KfW eine Förderung als Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigungen. Effizienzhäuser werden dabei in verschiedene Effizienzhaus-Stufen eingeteilt, nach denen sich auch die Förderung der KfW richtet.
Je geringer der Energiebedarf des sanierten Wohngebäudes, desto höher fällt die Förderung aus. Die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen sind dabei die Wärmedämmung der Gebäudehülle und ggf. eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.
Die Energieeffizienz für Bestandsgebäude ist – anders als beim Neubau – in fünf Stufen und Kennzahlen eingeteilt: Energieeffizienz 40, 55, 70 und 85. Als Faustformel gilt: Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energieverbrauch, desto höher der Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus und Erneuerbare-Energien-Klasse
Zusätzlich zur Gebäudedämmung ist die Heizungsanlage ein wichtiger Faktor bei der Bewertung und auch bei der Höhe der Förderung. Denn wenn Sie im Zuge der Sanierungsmaßnahmen eine neue Wärmepumpen-Anlage einbauen lassen, fällt die Förderung für Sie höher aus. Ihr Gebäude wird dann als Effizienzhaus mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) geführt.
Worst Performance Building
Sollte Ihr Gebäude zu den schlechtesten 25% der Gebäude in Deutschland gehören (Worst Performance Building), gewährt die KfW einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10%.
Beispiel Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 70 mit und ohne Wärmepumpe (mit und ohne EE-Klasse):
Effizienzhaus 70 ohne EE-Klasse
Lassen Sie Ihr bestehendes Wohngebäude zu einem Effizienzhaus 70 sanieren, erhalten Sie 120.000 € mit 10% Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse
Tauschen Sie zusätzlich Ihre Heizungsanlage in eine moderne Wärmepumpen-Anlage aus, erhalten Sie 150.000 € mit 15% Tilgungszuschuss.
Zusätzlich erhalten Sie Zinsvergünstigungen, die Sie auf der Seite der KfW einsehen können (Stand 01.01.2023: ab 0,30% effektiver Jahreszins).
Dabei ist für Sie wichtig zu wissen, dass der Status „Effizienzhaus“ mit einer Wärmepumpe schneller erreicht ist, als ohne. Sie profitieren dabei von einem Doppelnutzen. D.h. mit dem Einbau einer Wärmepumpe können Sie schnell eine bessere (niedrigere) Energieeffizienz-Stufe erreichen.
Richtlinien und Voraussetzungen für die KfW-Förderung bei der Sanierung
Natürlich sind die KfW-Förderungen an eine Vielzahl von Richtlinien und Voraussetzungen geknüpft. Diese können wir hier nicht alle im Einzelnen aufführen, da die Anforderungen auch immer wieder geändert und angepasst werden.
Ihr Ansprechpartner für die Förderung ist entweder Ihr Bauunternehmen, Architekt, Gebäude-Energieberater oder auch unser alpha innotec-Förderservice.
Die aktuellen Förder-Voraussetzungen finden Sie direkt bei der KfW.
WICHTIG: Antrag VOR der Maßnahme stellen
Das Antragsverfahren für die Förderung ist zweistufig. Das bedeutet, der Antrag muss unbedingt VOR Beginn der Maßnahme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen.
Unser Experten-Tipp
So erhalten Sie entspannt und stressfrei Ihre Förderung
Nutzen Sie den Förder-Service – Von A wie Antrag bis Z wie Zahlung
Es geht um sehr viel Geld. Und die Anträge und Förderungen sind mit viel Papierkram und Behördenformularen verbunden. Damit Sie ganz entspannt an Ihre Förderungen kommen und nicht die volle Verantwortung übernehmen müssen, haben wir unseren Förderservice für sie eingerichtet.
Unser alpha innotec-Förderservice übernimmt für Sie die Antragstellung und ist somit auch Ihr Bevollmächtigter, der die gesamte Kommunikation mit dem BAFA führt.
So einfach funktioniert der Förder-Service
Sie füllen einfach die beiden verlinkten Formulare “1. Vollmacht BAFA” sowie unser “2. Antragsformular Förderservice” aus und schicken uns beides per Mail oder Post zurück.
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie sehr gerne dabei.
Schnell & einfach mit dem Förder-Service
Laden Sie sich die nachfolgenden beiden Anträge herunter, füllen sie aus und schicken sie uns zurück.
Sie möchten zukünftig energiesparend heizen?
Neubau:
Was und wie wird gefördert?
Beim Neubau erhalten Sie derzeit Förderungen nur in der KfW 40 NH-Klasse.
Ihr Ansprechpartner für die Förderung ist entweder Ihr Bauunternehmen, Architekt, Gebäude-Energieberater oder auch unser alpha innotec-Förderservice.
Die aktuellen Förder-Voraussetzungen finden Sie direkt auf der Website der KfW.
Fazit Wärmepumpe im Neubau
Sie sehen: Die Entscheidung für eine Wärmepumpe zahlt sich aus. Auch wenn die Anschaffung einer Wärmepumpe etwas teurer ist als ein herkömmliches Heizsystem: Mit einer Wärmepumpe sparen Sie langfristig. Nicht nur die direkten Fördermittel, sondern auch über die niedrigen Heizkosten freut sich Ihr Geldbeutel.
Und nicht zuletzt heizen Sie mit einem sehr großen Anteil mit ständig verfügbaren Ressourcen aus der Umwelt. Und den geringen Anteil an Strom können Sie bei entsprechenden Voraussetzungen selbst erzeugen.
Sie möchten von den staatlichen Förderungen profitieren und bis zu 40% sparen?
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